TUNGA NUTZUNGSVEREINBARUNG

Willkommen bei der Tunga Nutzungsvereinbarung. Tunga ist eine Online-Plattform, die afrikanische Software-Programmierer mit Tech-Unternehmen und Software-Projekten aus der ganzen Welt zusammenbringt. Diese Nutzungsvereinbarung enthält die Bedingungen, die für die Nutzung der Tunga Website, der Personalvermittlungsdienste und/oder der Beratungsdienste (zusammen die Dienste) gelten. Die Nutzung der Tunga Website und/oder der Dienste ist nur nach Zustimmung zu diesen Bedingungen gestattet. Die Tunga Nutzungsvereinbarung ist somit eine rechtsgültige Vereinbarung zwischen Ihnen und Tunga, die alle Aspekte der Dienste abdeckt. Jegliche Anwendbarkeit von Geschäftsbedingungen des Kunden wird abgelehnt. Tunga kann diese Nutzungsvereinbarung während der Beziehung zwischen Tunga und dem Nutzer ändern. Die geänderte Version dieser Nutzungsvereinbarung gilt ab dem Zeitpunkt, an dem die (geänderte) Nutzungsvereinbarung auf der Website veröffentlicht wird. Im Falle wesentlicher Änderungen werden die Kunden per E-Mail über die Änderung informiert. Sollte ein Kunde die geänderten Nutzungsbedingungen nicht akzeptieren, so hat er dies innerhalb einer Woche nach Veröffentlichung der geänderten Nutzungsbedingungen schriftlich gegenüber Tunga zu erklären. Diese Nutzungsvereinbarung wurde zuletzt im September 2022 aktualisiert. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN In dieser Nutzungsvereinbarung haben die folgenden Begriffe, sofern der Kontext nichts anderes erfordert, die folgende Bedeutung:

Vertrauliche InformationenDer Begriff „Geschäftsgeheimnis“ umfasst, ist aber nicht notwendigerweise beschränkt auf alle Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind, einschließlich des Geschäfts, der Finanzen, der Technologie (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Quellensoftware, die Software und die Dokumentation), der Geschäftsgeheimnisse und aller anderen wirtschaftlich sensiblen Informationen einer der Parteien, unabhängig von ihrer Art.
BeratungsdiensteAlle speziell vom Kunden angeforderten Dienstleistungen, einschließlich Scoping-Aktivitäten, die aus einer detaillierten Analyse des Kundenbedarfs und der Verfügbarkeit von Entwicklern bestehen, um ein komplettes Team mit allen erforderlichen Fähigkeiten für den gesamten Kundenbedarf zusammenzustellen.
Kunde (auch als „Sie“ bezeichnet)Kunden, die Tunga Entwickler über die Tunga Plattform beauftragen und/oder separate Dienstleistungen bestellen.
Rechte an geistigem Eigentum Alle Urheberrechte und sonstigen Rechte an geistigem Eigentum, unabhängig davon, wie sie entstehen und in welchem Medium sie vorliegen, unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht, einschließlich (ohne Einschränkung) Patente, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, eingetragene Geschmacksmuster und alle Anträge auf Schutz oder Eintragung dieser Rechte sowie alle Verlängerungen und Erweiterungen dieser Rechte in der ganzen Welt.
Managed Teams       Eine Kombination aus engagierten Entwicklern und einem Teamleiter, die alle unter der Kontrolle und Leitung des Kunden arbeiten und über die Tunga-Plattform bereitgestellt werden. 
Angebot       Dokument, in dem Tunga die Bedingungen und den Umfang der zu erbringenden spezifischen Dienstleistungen und/oder des (der) speziellen Entwickler(s), die bereitgestellt werden, darlegt.
PreisDer feste Pauschalpreis für die Erbringung der Dienstleistungen und die Tarife, wie im Angebot angegeben.
Sätze  Die stündlichen und täglichen Sätze, die für die Zuweisung von Tunga Developers gelten.
Dienstleistungsvertrag      Eine formelle Vereinbarung zwischen dem Kunden und Tunga, die Folgendes beinhaltet 1) diese Nutzungsvereinbarung, 2) die spezifischen Bedingungen der Dienste, wie im Angebot vereinbart, 3) unser Verhaltenskodex und 4) jede zusätzliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und Tunga, die auf die Website hochgeladen wird und die nicht im Widerspruch zu einer der in dieser Nutzungsvereinbarung festgelegten Bedingungen steht.  
ServicesDie von Tunga für den Kunden im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags erbrachten Personalverstärkungs- und Beratungsleistungen.
SoftwareDie Software, zu der ein von Tunga bereitgestellter Entwickler Beiträge liefert.
PersonalverstärkungsserviceDienstleistungen, die darin bestehen, Zugang zur Tunga-Plattform zu gewähren, um den Personalbedarf des Kunden und der IT-Entwickler einschließlich der Managed Teams zu decken und die Kapazitäten der Entwickler dem Kundenteam zur Verfügung zu stellen.
Tunga Tunga BV, eingetragen in Wibautstraat 131-D, 1091 GL Amsterdam, Niederlande (Handelskammer Nr: 67015679).
Tunga-EntwicklerIT-Entwickler in der Tunga-Datenbank.
Website         Die von Tunga betriebene Website, die unter folgender Adresse gehostet wird https://tunga.io, sowie alle dort angebotenen Dienste, Werkzeuge und Anwendungen.

  Artikel 1. NUTZUNG DER TUNGA WEBSITE & DIENSTE 1.1 Sie können die Dienste nicht nutzen, wenn Sie

  1.     nach den Gesetzen des Landes, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, rechtlich nicht zum Abschluss von Verträgen befugt sind,
  2. Sie unter 16 Jahren alt sind,
  3.     Sie von Tunga als Kunde suspendiert wurden.

1.2 Der Kunde ist verpflichtet, Tunga in seinem Tunga-Konto oder anderweitig nur gültige, genaue und wahrheitsgemäße Informationen zur Verfügung zu stellen. 1.3 Wenn Sie im Namen einer rechtlich eingetragenen Gesellschaft handeln, erklären Sie, dass Sie über alle erforderlichen Vollmachten verfügen, um im Namen dieser rechtlich eingetragenen Gesellschaft Dienstleistungen von Tunga in Anspruch zu nehmen. 1.4 Der Kunde ist für die Geheimhaltung seiner Kontoinformationen, einschließlich Benutzername und Passwort, verantwortlich. Im Falle eines Missbrauchs oder eines Verdachts auf Missbrauch seines Kontos muss der Kunde Tunga unverzüglich informieren. 1.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, Handlungen vorzunehmen, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Website und der Dienste beeinträchtigen würden.   Artikel 2. Beauftragung von TUNGA-ENTWICKLERN 2.1 Die Vereinbarung zur Beauftragung von Tunga-Entwicklern hängt von der Annahme eines von Tunga erstellten Angebots ab. 2.2 Alle Tunga-Entwickler, die von Tunga über die Tunga-Website entweder als Einzelpersonen oder als Managed Teams zur Verfügung gestellt werden, arbeiten unter der Leitung und Weisung des Kunden, es entsteht jedoch kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Kunden und den Tunga-Entwicklern.    Artikel 3. VERPFLICHTUNGEN VON TUNGA 3.1 Tunga wird die im Angebot beschriebenen Verpflichtungen erfüllen. 3.2 Tunga stellt sicher, dass alle Tunga-Entwickler, die vom Kunden mit der Durchführung bestimmter Entwicklungstätigkeiten beauftragt werden, über die erforderlichen Fähigkeiten, Fachkenntnisse und Sorgfalt verfügen, um diese Arbeiten durchzuführen, und dass sie den in der Computerbranche für ähnliche Dienstleistungen allgemein üblichen professionellen Standards entsprechen. 3.3 Tunga stellt sicher, dass alle vom Kunden beauftragten Tunga-Entwickler die Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung in Bezug auf vertrauliche Informationen einhalten.   Artikel 4. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN 4.1 Der Kunde stimmt zu, die folgenden Verantwortlichkeiten zu übernehmen, wenn er Tunga Entwickler beauftragt, soweit dies vernünftigerweise relevant ist:

  1. Einbindung des/der Entwickler(s) in das Entwicklungsteam, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
    1.    Festlegung klarer Regeln für das Engagement und deren Mitteilung an den/die Entwickler;
    2.    Gewährung des Zugangs zu allen relevanten Werkzeugen und Informationen (Quellcode, Entwürfe, Werkzeug zur Verwaltung von Problemen, Werkzeug zur Stundenverfolgung usw.)
    3.    Sicherstellung, dass der Entwickler in einer sicheren Umgebung arbeiten kann, z. B. durch Bereitstellung einer VPN-Verbindung, damit der Entwickler auf den Systemen des Kunden arbeiten kann (Entwickler arbeiten auf ihren eigenen Geräten außerhalb des Tunga-Systems).
    4.    Ergreifen organisatorischer Maßnahmen in der Beziehung zum Entwickler, um die Sicherheit und Vertraulichkeit zu optimieren.
  2. Alle Aspekte des Projektmanagementsim Zusammenhang mit dem Entwicklungsteam, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
    1.    Stundennachweis, Kostenvoranschlag und Projektplanung
    2.    Priorisierung der Arbeit und Verteilung der Aufgaben
    3.    Überwachung der Fortschritte
    4.    Analyse der Anforderungen
    5.    Verwaltung aller Ressourcen, einschließlich der Teamleiter, falls es sich um ein gemanagtes Team handelt.
    6.    Erstellung klarer Qualitätsrichtlinien für den/die Entwickler im Entwicklungsteam.
  3.    Vorgabe von Anweisungen für die Ausführung von Aufgaben an die Entwickler (klare Vorgaben für die Architektur, die zu implementierenden Produktkomponenten, die zu verwendenden spezifischen Software-Tools und -Bibliotheken, Definition von Done, Coding Guidelines usw.)
    1.    Test aller gelieferten Software innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Lieferung durch den/die Entwickler;
    2.    Rechtzeitiges und regelmäßiges Feedback sowohl an den/die Entwickler als auch an Tunga:
    3.    Wöchentliches Feedback über die Leistung des Entwicklers an den/die Entwickler
    4.    Meldung der vom Entwickler versäumten Stunden an Tunga innerhalb von 5 Arbeitstagen
    5.    Meldung von Leistungsproblemen des Entwicklers an Tunga innerhalb von 3 Arbeitstagen
    6.    Meldung fehlerhafter Rechnungen an Tunga innerhalb von 10 Arbeitstagen

4.2 Nach Ablauf der oben unter C) genannten Fristen gilt dies als Abnahme der durch Tunga gelieferten Leistungen. 4.3 Der Kunde stellt sicher, dass sein Vertreter so zur Verfügung steht, wie es Tunga angemessenerweise verlangt. 4.4 Tunga verstößt nicht gegen diese Nutzungsvereinbarung oder die Dienste, wenn die Nichteinhaltung der Verantwortlichkeiten und Zeitpläne durch Tunga auf die Nichteinhaltung (oder Verzögerung) der in diesem Artikel und dem Angebot festgelegten Verantwortlichkeiten und Zeitpläne durch den Kunden zurückzuführen ist.   Artikel 5. AUSFÜHRUNG DER DIENSTLEISTUNGEN 5.1 Jede Partei benennt bei der Unterzeichnung dieser Nutzungsvereinbarung schriftlich die Person, die für die Zwecke dieser Nutzungsvereinbarung als ihr Vertreter fungiert und die für die Bereitstellung aller Informationen verantwortlich ist, die von der anderen Partei zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Nutzungsvereinbarung benötigt werden. 5.2   Die Parteien legen im Angebot fest, wie oft sich ihre jeweiligen Vertreter während der Laufzeit dieser Nutzungsvereinbarung (virtuell) treffen werden. 5.3   Tunga kann seine Verpflichtungen aus dieser Nutzungsvereinbarung ganz oder teilweise durch Beauftragte oder Unterauftragnehmer erfüllen, vorausgesetzt, dass Tunga für diese Leistungen haftbar bleibt und den Kunden für alle Verluste oder Schäden entschädigt, die dem Kunden durch Handlungen oder Unterlassungen dieser Beauftragten oder Unterauftragnehmer entstehen.    Artikel 6. LAUFZEIT & KÜNDIGUNG 6.1   Diese Nutzungsvereinbarung tritt in Kraft, sobald der Kunde ein Konto erstellt hat, und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 6.2   Diese Nutzungsvereinbarung kann nicht gekündigt werden, solange ein Dienstleistungsvertrag besteht, auf dessen Grundlage die Dienste (weiterhin) erbracht werden. 6.3    Falls kein Dienstleistungsvertrag besteht, können beide Parteien diese Nutzungsvereinbarung mit einer Frist von 6 Monaten kündigen. 6.4    Jede Partei ist berechtigt, diese Nutzungsvereinbarung jederzeit durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei fristlos zu kündigen, wenn:

  1. die andere Partei gegen eine der Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung verstößt und (falls der Verstoß behebbar ist) den Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung behebt; oder
  2. die andere Partei unter Zwangsverwaltung gestellt wird; ein Konkursverwalter oder Zwangsverwalter o. ä. über das Eigentum oder die Vermögenswerte der anderen Partei bestellt wird oder ein Gläubiger diese in Besitz nimmt; die andere Partei einen Vergleich mit ihren Gläubigern abschließt, ihre Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht, zahlungsunfähig wird oder nicht mehr in der Lage ist, ihre Schulden bei Fälligkeit zu begleichen.

6.5   Bei Beendigung dieser Nutzungsvereinbarung wird Tunga dem Kunden die Software, alle zugehörigen Materialien und Dokumentationen und alle vertraulichen Informationen des Kunden sowie alle Kopien des Ganzen oder von Teilen davon zurückgeben oder auf Verlangen des Kunden vernichten und dem Kunden die Vernichtung schriftlich bestätigen. 6.6    Eine Beendigung dieser Nutzungsvereinbarung (aus welchem Grund auch immer) berührt weder die aufgelaufenen Rechte oder Verbindlichkeiten einer der Parteien noch das Inkrafttreten oder den Fortbestand von Bestimmungen dieser Vereinbarung, die ausdrücklich oder stillschweigend bei oder nach einer solchen Beendigung in Kraft treten oder fortbestehen sollen. 6.7   Bei Kündigung ist der Kunde verpflichtet, Tunga für alle bis zum Datum der Kündigung erbrachten Leistungen und Arbeiten zu bezahlen, vorbehaltlich des Rechts des Kunden, nur den Zeitwert zu bezahlen, wenn der Kunde aus wichtigem Grund kündigt.   Artikel 7. PREIS & ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 7.1    Als Gegenleistung für die Erbringung der Dienstleistungen zahlt der Kunde an Tunga den Preis, der dem Kunden in den im Angebot festgelegten Anteilen in Rechnung gestellt wird. Wenn zusätzliche Dienstleistungen angefordert werden, gelten die im Angebot genannten Preise. 7.2   Der Kunde zahlt an Tunga die Beträge, die Tunga dem Kunden auf der Grundlage der Tarife in Rechnung stellt. 7.3    Der Kunde zahlt oder sorgt dafür, dass Tunga alle angemessenen Reisekosten und sonstigen Auslagen von Tunga-Entwicklern und Tunga-Mitarbeitern erstattet werden, sofern diese zuvor vom Kunden genehmigt wurden. 7.4    Die Zahlung der vom Kunden an Tunga geschuldeten Beträge erfolgt innerhalb der im Angebot genannten Fristen und Bedingungen. 7.5    Tunga kann mit Wirkung zum Beginn eines jeden Kalenderjahres die im Vorjahr geltenden Tarife erhöhen, sofern der Kunde von Tunga mindestens 10 Werktage vorher schriftlich darüber informiert wurde. 7.6    Alle Beträge im Rahmen dieser Nutzungsvereinbarung und/oder eines Angebots verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, die vom Kunden gegen Vorlage einer gültigen Steuerrechnung zu dem jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Satz und in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Weise zu zahlen ist.   Artikel 8. GEISTIGES EIGENTUM 8.1   Die geistigen Eigentumsrechte an allen von Tunga-Entwicklern zu liefernden Arbeiten (einschließlich des Quell- und Objektcodes) zusammen mit allen zugehörigen Materialien oder Dokumentationen gehören nach vollständiger Zahlung des Preises dem Kunden. 8.2   Tunga wird den Kunden unverzüglich benachrichtigen, wenn Tunga Kenntnis von einer unbefugten Nutzung des gesamten Werks oder eines Teils davon durch eine Person erhält.   Artikel 9. VERTRAULICHKEIT 9.1 Sowohl während dieser Nutzungsvereinbarung als auch nach ihrer Beendigung behandeln die Parteien die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei oder ihrer Klienten, Lieferanten oder Kunden streng vertraulich (und sorgen dafür, dass ihr Personal und ihre Unterauftragnehmer diese vertraulich behandeln) und verwenden keine vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei oder ihrer Klienten, Lieferanten oder Kunden (und sorgen dafür, dass ihr Personal und ihre Unterauftragnehmer diese Informationen nicht verwenden oder offenlegen), es sei denn, dies geschieht im Rahmen der ordnungsgemäßen Erbringung der für die Erfüllung der Aufgabe erforderlichen Dienstleistungen, und gestatten auch nicht deren Verwendung oder Offenlegung. Insbesondere bewahren beide Parteien den von der anderen Partei zur Verfügung gestellten Quellcode unter maximalen Sicherheitsbedingungen auf. Beide Parteien ergreifen angemessene Sicherheitsmaßnahmen nach professionellen Standards, um vertrauliche Informationen zu schützen, die von der anderen Partei in ihren Systemen offengelegt werden. Beide Parteien informieren die andere Partei aktiv, wenn sie glauben, dass vertrauliche Informationen kompromittiert wurden. 9.2   Die Bestimmungen der Klausel 9.1 gelten nicht, wenn vertrauliche Informationen weitergegeben werden an:

  1.    die eigenen Mitarbeiter einer der beiden Parteien und dann nur an die Mitarbeiter, die dies wissen müssen;
  2.    die Wirtschaftsprüfer einer Partei, die Steuerbehörden, ein zuständiges Gericht, eine Regierungsstelle oder eine zuständige Aufsichtsbehörde und alle anderen Personen oder Stellen, die das Recht, die Pflicht oder die Verpflichtung haben, von den Geschäften der anderen Partei Kenntnis zu nehmen, und zwar nur in Ausübung dieses Rechts, dieser Aufgabe oder dieser Verpflichtung.

9.3   Beide Parteien verpflichten sich, dafür zu sorgen, dass die in Klausel 9.2 genannten Personen und Stellen vor der Offenlegung von Teilen der vertraulichen Informationen darauf hingewiesen werden, dass diese vertraulich sind und dass sie der anderen Partei gegenüber eine Vertraulichkeitspflicht haben. 9.4   Jede Partei dieser Nutzungsvereinbarung hat die andere Partei unverzüglich zu benachrichtigen, wenn sie von einem Vertrauensbruch durch eine Person Kenntnis erlangt, an die sie vertrauliche Informationen ganz oder teilweise weitergibt, und hat die andere Partei in angemessener Weise bei allen Verfahren zu unterstützen, die die andere Partei gegen eine solche Person wegen eines Vertrauensbruchs einleiten könnte. 9.5   Die Bestimmungen dieser Klausel bleiben auch nach Beendigung dieser Nutzungsvereinbarung bestehen, aber die in Klausel 9.1 enthaltenen Beschränkungen gelten nicht mehr für Informationen, die auf andere Weise als durch unbefugte Offenlegung an die Öffentlichkeit gelangen.   Artikel 10. EXKLUSIVITÄT & NICHTUMGEHUNG 10.1   Als Gegenleistung für die vom Kunden an Tunga geleisteten Zahlungen verpflichtet sich Tunga, kein konkurrierendes Produkt für den eigenen Gebrauch zu entwickeln, zu entwerfen, zu codieren, zu testen oder zu dokumentieren. 10.2  Tunga verpflichtet sich hiermit und stimmt zu, dass es keine Rechte zur Vermarktung, zum Vertrieb, zum Verkauf oder zur Lizenzierung von Anwendungen oder Leistungen hat, die von Tunga-Entwicklern für den Kunden entwickelt werden. 10.3 Keine der Parteien wird für einen Zeitraum von einem (1) Jahr nach Beendigung dieser Nutzungsvereinbarung Mitarbeiter, Arbeitskräfte oder Subunternehmer der anderen Partei (einschließlich Tunga-Entwicklern) anwerben, einstellen, unter Vertrag nehmen oder mit der Erbringung von Dienstleistungen beauftragen. 10.4   Die Parteien können vereinbaren, Klausel 10.3 im Einzelfall zu vernachlässigen, sofern sie sich auf eine Vergütung als Ausgleich einigen können. 10.5   Die Parteien erkennen an, dass ein Verstoß gegen Klausel 10.3 sie für Unterlassungsansprüche und eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 20.000,- pro Verstoß haftbar macht, unbeschadet des Rechts jeder Partei, den vollen Ersatz des erlittenen Schadens zu erhalten. 10.6   Ziffer 10.3 gilt für den Kunden als juristische Person und auch für jede andere Gesellschaft, Personengesellschaft sowie jedes Angestelltenverhältnis, Vertragsverhältnis oder ähnliches, die der Kunde oder einer seiner Mitarbeiter und Subunternehmer eingeht.   Artikel 11. GARANTIEN 11.1    Tunga garantiert, dass die Auswahl von Tunga-Entwicklern auf professionelle Weise und in Übereinstimmung mit den allgemein geltenden Industriestandards erfolgt. 11.2   Diese Garantie ist exklusiv und ersetzt alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien, einschließlich Garantien für die Marktgängigkeit oder die Eignung für einen bestimmten Zweck sowie alle mündlichen oder schriftlichen Zusicherungen, Angebote oder Erklärungen, die am oder vor dem Datum des Inkrafttretens dieser Vereinbarung abgegeben wurden.   Artikel 12. HAFTUNG 12.1   Die maximale Haftung von Tunga gegenüber dem Kunden im Rahmen dieser Nutzungsvereinbarung oder anderweitig aus welchem Grund auch immer (ob in Form von zusätzlichen Kosten für Abhilfemaßnahmen oder anderweitig) beschränkt sich auf direkte Kosten und Schäden und ist auf einen Betrag begrenzt, der dem an Tunga gezahlten Preis für die Dienste entspricht, die Gegenstand der Reklamation des Kunden sind, zuzüglich eines Schadensersatzes in Höhe von 25 % desselben Betrags für zusätzliche Kosten, die dem Kunden direkt, angemessen und notwendigerweise bei der Beschaffung alternativer Produkte und/oder Dienste entstehen, mit einem Gesamthöchstbetrag von EUR 25.000,-. 12.2    Die Parteien erkennen an und stimmen zu, dass die in dieser Klausel 12 enthaltenen Beschränkungen unter Berücksichtigung aller Umstände angemessen sind. 12.3    Tunga haftet in keinem Fall für Schäden, die aus Daten- oder Nutzungsverlusten, entgangenem Gewinn, entgangenen Einsparungen oder für Schäden, die eine indirekte oder sekundäre Folge einer Handlung oder Unterlassung von Tunga sind, unabhängig davon, ob solche Schäden vernünftigerweise vorhersehbar waren oder tatsächlich vorhergesehen wurden. 12.4   Die gesetzlichen Rechte des Kunden als Verbraucher (sofern vorhanden) bleiben unberührt. Jede Haftung, die nicht ausdrücklich in dieser Nutzungsvereinbarung übernommen wird, ist ausgeschlossen. Diese Beschränkungen gelten unabhängig von der Form der Handlung, sei es aufgrund von Gesetzen, Verträgen oder unerlaubten Handlungen, einschließlich Fahrlässigkeit, oder jeder anderen Form der Handlung. Für die Zwecke dieser Klausel schließt Tunga seine Mitarbeiter, Unterauftragnehmer und Lieferanten ein, für die alle die oben genannten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten. 12.5   Keine Bestimmung dieser Nutzungsvereinbarung schließt die Haftung für arglistige Täuschung aus oder beschränkt sie.   Artikel 13. SCHIEDSGERICHT & VERMITTLUNG 13.1   Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Nutzungsvereinbarung ist das niederländische Recht anwendbar. 13.2   Alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Nutzungsvereinbarung ergeben, werden von dem zuständigen Gericht entschieden, das für den Bezirk oder Unterbezirk zuständig ist, in dem Tunga seinen Sitz hat, unter ausdrücklichem Ausschluss jedes anderen Gerichts.   Artikel 14. HÖHERE GEWALT 14.1 Ungeachtet anderer Bestimmungen in dieser Nutzungsvereinbarung haftet keine der Parteien für eine Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Nutzungsvereinbarung, wenn diese Verzögerung durch Umstände verursacht wird, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Verzögerung, die durch eine Handlung oder Unterlassung der anderen Partei verursacht wird), vorausgesetzt, dass eine Verzögerung durch einen Subunternehmer oder Lieferanten der verzögernden Partei die Partei nicht von der Haftung für die Verzögerung befreit, es sei denn, diese Verzögerung liegt außerhalb der Kontrolle des betreffenden Subunternehmers oder Lieferanten. Unter der Voraussetzung, dass die verzögernde Partei die andere Partei unverzüglich schriftlich über die Gründe für die Verzögerung (und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung) unterrichtet, wird die Erfüllung der Verpflichtungen dieser Partei während des Zeitraums, in dem die genannten Umstände andauern, ausgesetzt, und dieser Partei wird eine Fristverlängerung für die Erfüllung gewährt, die dem Zeitraum der Verzögerung entspricht. Es sei denn, eine solche Verzögerung wird durch eine Handlung oder Unterlassung der anderen Partei verursacht (in diesem Fall sind die Rechte, Rechtsmittel und Haftungen der Parteien die, die durch die anderen Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung und durch das Gesetz gewährt und auferlegt werden):

  1.      Alle Kosten, die durch eine solche Verzögerung entstehen, sind von der Partei zu tragen, die sie verursacht;
  2.      Jede Partei kann, wenn eine solche Verzögerung länger als 10 Wochen andauert, diese Nutzungsvereinbarung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, mit der Maßgabe, dass der Kunde Tunga einen angemessenen Betrag für die von ihm vor einer solchen Kündigung durchgeführten Arbeiten zu zahlen hat, und dass der Kunde zu diesem Zweck diesen Betrag von allen Beträgen abziehen kann, die er zuvor im Rahmen dieser Nutzungsvereinbarung gezahlt hat (der Restbetrag wird dem Kunden zurückerstattet, unabhängig davon, ob er als Anzahlung oder auf andere Weise gezahlt wurde).

  Artikel 15. MITTEILUNGEN 15.1   Mitteilungen gelten als ordnungsgemäß zugestellt:

  1.    bei der Zustellung, wenn sie durch einen Kurier oder einen anderen Boten (einschließlich Einschreiben) während der normalen Geschäftszeiten des Empfängers zugestellt wird; oder
  2.    wenn sie per E-Mail übermittelt werden und ein Bericht über die erfolgreiche Übermittlung oder eine Empfangsbestätigung erstellt wird; oder
  3.    am fünften Werktag nach der Absendung, wenn sie mit normaler Inlandspost, frankiert, verschickt wird, oder
  4.    am zehnten Werktag nach der Absendung, wenn sie per Luftpost mit vorausbezahltem Porto versandt wird, jeweils an die letzte der anderen Partei mitgeteilte Anschrift, E-Mail-Adresse oder Faxnummer.

  Artikel 16. SONSTIGE BESTIMMUNGEN 16.1    Die Parteien sind selbst für die Einhaltung der sich aus dieser Nutzungsvereinbarung ergebenden Verpflichtungen verantwortlich, einschließlich der Verpflichtungen in Bezug auf alle anwendbaren lokalen oder internationalen Gesetze und Vorschriften. 16.2   Im Falle eines Widerspruchs oder einer Unklarheit zwischen einer Bestimmung im Hauptteil dieser Nutzungsvereinbarung und einer Bestimmung in einem Anhang hat die Bestimmung im Hauptteil dieser Nutzungsvereinbarung Vorrang. 16.3   Keine Partei darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei öffentliche Bekanntmachungen machen oder Informationen über diese Nutzungsvereinbarung veröffentlichen. 16.4   Diese Nutzungsvereinbarung ersetzt alle früheren Vereinbarungen, Absprachen und Zusagen zwischen den Parteien und stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Nutzungsvereinbarung dar. Die Verpflichtungen der Parteien aus einer bereits bestehenden Geheimhaltungsvereinbarung bleiben jedoch in vollem Umfang in Kraft, sofern sie nicht miteinander in Konflikt stehen. Die Parteien bestätigen, dass sie diese Nutzungsvereinbarung nicht auf der Grundlage von Zusicherungen geschlossen haben, die nicht ausdrücklich in diese Nutzungsvereinbarung aufgenommen wurden. 16.5   Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsvereinbarung gesetzlich verboten sein oder von einem Gericht als ungesetzlich, nichtig oder nicht durchsetzbar beurteilt werden, wird die Bestimmung, soweit erforderlich, von dieser Nutzungsvereinbarung abgetrennt und so weit wie möglich unwirksam gemacht, ohne die übrigen Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung zu ändern, und berührt in keiner Weise die übrigen Umstände oder die Gültigkeit oder Durchsetzung dieser Nutzungsvereinbarung. 16.6 Diese Vereinbarung ist für die Parteien und ihre jeweiligen Nachfolger und zulässigen Rechtsnachfolger verbindlich und kommt ihnen zugute, und Verweise auf eine Partei in dieser Nutzungsvereinbarung schließen ihre Nachfolger und zulässigen Rechtsnachfolger ein. 16.7   In dieser Nutzungsvereinbarung umfassen Verweise auf eine Partei auch Verweise auf eine Person:

  1. die zu diesem Zeitpunkt (durch Abtretung, Novation oder anderweitig) Anspruch auf die Rechte dieser Partei aus dieser Nutzungsvereinbarung (oder auf ein Interesse an diesen Rechten) hat; oder
  2. die als Verwalter, Liquidator oder in sonstiger Weise berechtigt ist, diese Rechte auszuüben, und diese Verweise schließen insbesondere eine Person ein, auf die diese Rechte (oder ein Anteil an diesen Rechten) infolge einer Fusion, Spaltung, Umstrukturierung oder sonstigen Reorganisation, an der diese Partei beteiligt ist, übertragen werden oder übergehen. Zu diesem Zweck schließen Verweise auf die Rechte einer Partei im Rahmen dieser Nutzungsvereinbarung alle ähnlichen Rechte ein, die einer anderen Person infolge einer Novation dieser Nutzungsvereinbarung zustehen.

  Artikel 17. SONSTIGE BESTIMMUNGEN 17.1    Tunga haftet niemals für Ansprüche infolge von Ausfällen oder Nichtverfügbarkeit des Servers. Tunga strebt eine hundertprozentige (100 %) Serververfügbarkeit an, kann diese aber nicht garantieren. 17.2   Tunga behält sich das Recht vor, Wartungsarbeiten oder Änderungen am Tunga-Konto, den Diensten und/oder der Website vorzunehmen. Dies kann zu Zeiten führen, in denen das Tunga-Konto, die Dienste und/oder die Website vorübergehend nicht verfügbar sind. Tunga wird solche Unterbrechungen nach Möglichkeit im Voraus ankündigen. Tunga haftet niemals für Ansprüche, die sich aus der Nichtverfügbarkeit des Tunga-Kontos, der Dienste oder der Website ergeben. 17.3   Tunga ist dem hohen Standard der Datensicherheit und -präzision verpflichtet. Tunga haftet jedoch in keinem Fall für Verluste oder Schäden, die einem Kunden aufgrund von Störungen, Fehlern, Sicherheitsverletzungen oder aus anderen Gründen entstehen können. 17.4    Tunga haftet niemals für die von einem Kunden auf der Tunga-Website verwendeten Inhalte. Wenn ein Kunde auf Inhalte stößt, die nicht korrekt sind, anstößig sind oder gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen, muss der Kunde dies unverzüglich an Tunga melden. Tunga hat das Recht, Inhalte von Kunden zu löschen, falls erforderlich. 17.5   Der Inhalt der Website, insbesondere die Texte, Software, Skripte, Grafiken, Fotos, Töne, Videos, Artikel und die darin enthaltenen Warenzeichen, Dienstleistungsmarken und Logos sind Eigentum von Tunga oder von Tunga lizenziert und unterliegen den Rechten des geistigen Eigentums, sofern Tunga nicht ausdrücklich etwas anderes angibt. 17.6   Alle rechtlichen Hinweise sollten per E-Mail an admin@tunga.com gesendet werden. Wenn Sie Fragen zu dieser Nutzungsvereinbarung haben oder Verstöße gegen diese Nutzungsvereinbarung melden möchten, wenden Sie sich bitte per E-Mail an diese Adresse.